Gewässerordnung
Gewässerordnung
+ Mindestmaße - SAV Wickrath u. Umgebung 1935 e. V.
(soweit nichts angegeben ist bezieht sich die Gewässerordnung auf alle
SAV-Vereinsgewässer)
Angler sind Umweltschützer und zeigen dies in Ihrem Verhalten. Sie nehmen
besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt am Wasser. Das Verhalten
untereinander soll durch Kameradschaft und Hilfsbereitschaft bestimmt sein.
Das Uferbetretungsrecht dient nur der Ausübung der Fischerei. Fangfertige
Geräte dürfen nur dort mitgeführt werden, wo eine Erlaubnis zum Fischfang
besteht.
Jeder Angler hat bei der Ausübung der Fischerei die vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Ausweispapiere mit sich zu führen. Den Anweisungen der
Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten.
Jeder Angler hinterlässt einen sauberen Angelplatz und nimmt seinen Abfall mit.
Vorgefundene Verunreinigungen werden beseitigt und nicht liegen gelassen, auch
wenn sie von einem anderen waren!
Nach der Landung eines Fisches ist dieser zu messen, sofern er massig ist (Mindestmaße
beachten!), wird er sofort durch Kopfschlag betäubt und durch gezielten
Herzstich zu schlachten. Der Haken wird erst danach entfernt. Untermassige
Fische werden äußerst schonend wieder ins Gewässer zurückgesetzt.
Das Angeln mit 2 Handangeln (Ausnahme Jugend) ist gestattet, diese sind ständig
zu beaufsichtigen um ein sofortiges Einschreiten sicherzustellen. Bei
Entfernung vom Angelplatz sind die Ruten/ Köder einzuholen.
Während der Schonzeiten sind die Angelmethoden so zu wählen, dass keine geschonten
Fischarten gefangen werden.
Angelgeräte, Schnüre und Haken sind auf die im Gewässer vorkommenden Fischarten
waidgerecht abzustimmen. Beim Fang von Cypriniden sind ausschließlich
Einzelhaken zu verwenden.
Jeder Fischereiaufseher kann vom Angler Unterstützung bei seiner Tätigkeit
verlangen. Die Fischereiaufseher haben sich auf Verlangen auszuweisen. Den
Anweisungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Anfütterverbot (Voranfüttern): Anfüttern ist ausschließlich während des Angelns
erlaubt und dann auch nur in Maßen (max. 300 g je Angler). Das Voranfüttern,
Tage oder Stunden vor dem eigentlichen Angeln, ist an allen Vereinsgewässern
untersagt.
Der Einsatz von Futterbooten jedweder Art ist auf aller
Weihern untersagt.
Das Befahren mit Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen aller
Weiher ist verboten. Ausgenommen davon dürfen aktive Vereinsmitglieder die
vereinseigenene Boote an Holt- und Buschmühle zu den ihnen bekannten Regeln
verwenden. Ferner dürfen Boote eingesetzt werden, die der Durchführung der
Arbeitsdienste und der Reusenstellung dienen.
Das Angeln mit totem Köderfisch ist in der Zeit: 15.02. - 31.05. nur mit
Einzelhaken erlaubt.
Schonzeiten für Hecht + Zander (gilt ab 15.02.2013): Hecht + Zander
sind parallel geschont, und zwar vom 15.02. bis zum 31.05., jeweils
einschließlich.
Mindestmaße: Aal: 50 cm, Hecht: 55 cm, Zander: 50 cm, Schleie: 28 cm und
Karpfen: 38 cm.
Fanmengenbegrenzung: Es dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht und/ oder Zander)
pro Monat und Mitglied gefangen werden. Durch Gastangler gefangene Hechte/
Zander werden dem jeweiligen Mitglied angerechnet!
Schirme m. Überwurf/ Bivie´s: Zugelassen sind nur Angelschirme mit Überwurf/
Seitenteilen oder 1-Mann-Bivie´s.
Das Füttern von wilden Tieren wie Enten, Gänse und weiteres
Gefieder, sowie von Nagetieren ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Angeln im Innenbereich des Schlosses: In den Monaten Juni, Juli und August ist
das Fischen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
am Schlossweiher + Altgestautem, außer bei Veranstaltungen des Vereins nicht
erlaubt.
Stand
01.09.2025