Kinder und Jugendangeln

Der Fischereiverband RhFV teilt mit: Der bisherige Jugendfischereischein wurde in 2026 im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
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