Zandernester - Bau und Einbringung der Laichhilfen

Am 17.01.2026 wurden im Autobahnsee und in der Holtmühle die vorbereiteten Zandernester eingebracht. Im ersten Bild sind diese Schonbereiche zu sehen. Bitte dafür auch unsere dazu angepasste Gewässerordnung beachten:

Die mit Bojen gekennzeichneten Bereiche sind Schon- und Laichgebiete. Das Fischen in diesen Bereichen ist untersagt. Außerhalb ist mit dem Köder ein Abstand von 10m einzuhalten.

Gleiches gilt für die Petri-Schutzgebiete (Schwimminseln). Auch hier gilt es beim Fischen mit dem Köder mindestens 10m Abstand zu wahren.

 

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Peter Sonnet, Montag, 9. Februar 2026

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